MitgliedschaftErwerb, Rechte und Pflichten, NachwuchsförderungDie Gesellschaft hat gegenwärtig rund 800 Mitglieder, darunter 40 korporative (Stand: November 2006). Persönliche Mitglieder werden auf Antrag durch den Vorstand aufgenommen. Der Antrag soll die wichtigsten Daten über Ausbildungs- und Berufsweg sowie über wissenschaftliche Arbeiten enthalten. Als korporative Mitglieder (>) können der Deutschen Statistischen Gesellschaft Unternehmen, Behörden, Institute, wissenschaftliche Vereinigungen und sonstige Organisationen beitreten, die bereit sind, die wissenschaftlichen Aufgaben der Gesellschaft zu fördern. Über ihre Aufnahme entscheidet ebenfalls der Vorstand. Die persönlichen Mitglieder haben das Recht, zu günstigen Konditionen an allen Veranstaltungen der Gesellschaft teilzunehmen und in den Ausschüssen ihrer Wahl mitzuarbeiten. Korporative Mitglieder können einen Vertreter ihrer Institution bei der Gesellschaft benennen, der die gleichen Rechte hat wie ein persönliches Mitglied. Alle Mitglieder sind aufgefordert, sich an den Aktivitäten (>) der Gesellschaft zu beteiligen. Hierzu gehören u. a. Vortrags- und Diskussionsbeiträge bei den Veranstaltungen der Gesellschaft und das Einreichen von Manuskripten für die beiden Zeitschriften der Gesellschaft, „Advances in Statistical Analysis“ und „Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv“. Der Jahresbeitrag für persönliche Mitglieder beträgt 60 €; er schließt den wahlweisen Bezug einer der beiden Zeitschriften Advances in Statistical Analysis oder Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv (>) ein. Von der Vollendung des 60. Lebensjahrs an können Mitglieder auf den Zeitschriftenbezug verzichten, der Beitrag vermindert sich dann auf 42 €. Mitglieder bis zum 30. Lebensjahr zahlen einen reduzierten Beitrag in Höhe von 18 €. Mit korporativen Mitgliedern wird der Jahresbeitrag frei vereinbart. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft die Förderung junger Wissenschaftler zum Ziel gesetzt. Wer als Nichtmitglied auf einer Veranstaltung der Deutschen Statistischen Gesellschaft einen Vortrag hält und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat die Möglichkeit – ohne Zahlung eines Beitrages – für ein Jahr Mitglied zu werden. Eine solche Vortragstätigkeit ist zudem mit einem weiteren Anreiz verbunden: Die Gesellschaft kann in diesen Fällen einen Reisekostenzuschuss (>) gewähren. |